Das ALG II – vier Beispiele

Wie wird sich das neue Arbeitslosengeld II (ALG II) für die Einzelnen auswirken? Die Gewerkschaften haben Musterfälle durchgerechnet. Damit die Beispiele jedoch nicht allzu unübersichtlich werden, bleiben hier die Übergangszuschläge unberücksichtigt, die einige Arbeitslose beanspruchen können (siehe Text nebenan).

 Ein Westler lebt allein und hat gut verdient.

Herr M., ein Ingenieur, hatte ein Bruttoeinkommen von 3.400 Euro, das waren netto 1.860 Euro. Erst erhielt er ein Arbeitslosengeld von 1.095 Euro, dann Arbeitslosenhilfe von 965 Euro. Künftig würde er nur noch 345 Euro als ALG II bekommen sowie die Warmmiete, die sich laut Wirtschaftsministerium im Schnitt auf 379 Euro belaufen wird. Herr M. müsste mit ungefähr 240 Euro weniger auskommen.

 Eine Ledige hatte im Westen keinen guten Job und deswegen auch eine billige Wohnung.

Frau K. verdiente im Westen 1.800 Euro brutto, also netto 1.180 Euro. Das Arbeitslosengeld lag bei 705 Euro, die Arbeitslosenhilfe bei 620 Euro, hinzu kam ein Wohngeld von etwa 50 Euro – macht insgesamt 670 Euro. Das ALG II würde 661 Euro betragen. Also muss Frau K. auf 9 Euro im Monat verzichten.

 Ein Paar im Osten verdiente noch nie gut.

Frau und Herr L. haben jeder 1.300 Euro brutto, also netto gemeinsam 1.890 Euro. Dann wird Herr L. arbeitslos. Sein Arbeitslosengeld lag bei 560 Euro, die Arbeitslosenhilfe dann bei 495 Euro – theoretisch. Denn schon nach bisherigem Recht wurde das Einkommen von Frau L. angerechnet, also blieben von der Arbeitslosenhilfe real nur 145 Euro übrig. Zusammen mit dem Nettoeinkommen von Frau L. in Höhe von 950 Euro und dem Wohngeld von etwa 150 Euro kam das Ehepaar insgesamt auf 1.245 Euro. Dieser Satz würde mit dem Arbeitslosengeld II auf 1.215 Euro sinken.

■ Eine Arbeitslose im Westen verdiente einst besser als der Gatte.

Ehefrau N. verdiente 3.500 Euro brutto, ihr Gatte 1.200 Euro. Insgesamt kamen sie damit netto auf 2.940 Euro. Dann wird Frau N. arbeitslos. Ihr Arbeitslosengeld beträgt 1.370 Euro. Ihre Arbeitslosenhilfe würde sich auf 1.210 Euro belaufen, wenn nicht schon jetzt das Einkommen ihres Mannes angerechnet würde. Tatsächlich bekommt sie nur 1.110 Euro. Zusammen mit dem Nettoeinkommen ihres Mannes macht das insgesamt 1.735 Euro. Beim Arbeitslosengeld II würden sie nur noch 1.285 Euro haben. Damit unterscheiden sie sich kaum vom Ehepaar L. – obwohl sie beim Nettoeinkommen einst 1.000 Euro trennten, als beide Paare voll berufstätig waren. ULRIKE HERRMANN