heute in bremen
: „Hier ist nicht Wegsperren angesagt“

CDU lädt zur Podiumsdiskussion mit Neuköllner Jugendrichterin: „Knast Light“ als Erziehungshilfe?

taz: Herr Hinners, inwiefern kann Jugendstrafvollzug Erziehungshilfe sein?

Wilhelm Hinners, CDU-Innenpolitiker: Im Jugendstrafrecht sollen alle Maßnahmen der Erziehung dienen. Wir haben es im Jugendgefängnis in der Regel mit Intensivtätern zu tun, bei denen muss verpasste Erziehung nachgeholt werden. Dazu gehören auch Bildungs- und Berufsabschlüsse.

Wie verträgt sich der Erziehungsauftrag damit, dass kriminelle Karrieren durch einen Gefängnisaufenthalt erst angestoßen werden?

Das darf natürlich nicht passieren. Hier ist der Strafvollzug in besonderem Maße gefordert. Allerdings sagen viele Straftäter im Alter von 20, 21, dass sie viel früher einen Schuss vor den Bug gebraucht hätten. Um nicht falsch verstanden zu werden: Hier ist nicht Wegsperren angesagt. Den Jugendlichen müssen ein geregelter Tagesablauf, ihre Pflichten und Rechte beigebracht werden.

Kürzlich monierte Bremens leitender Staatsanwalt, dass zu viele Verfahren eingestellt werden.

Aus Sicht des Richters hat eine Verfahrenseinstellung mit Auflagen die gleiche Bedeutung wie eine Verurteilung, weil die Einstellung bei Verstoß aufgehoben wird. Für einen Jugendlichen hat eine Verurteilung hingegen Signalwirkung.

Was kann Bremen von der Berliner Richterin Kirsten Heisig lernen?

Die Konsequenz, die sie fordert, ist auch in Bremen gefordert. Es kann nicht sein, dass Bremen bei den Verurteilungszahlen im Verhältnis zum Bundesgebiet so dramatisch abfällt. Es müssen Konsequenzen aufgezeigt werden, im Interesse der Opfer, aber auch im Interesse der Täter.

Interview: DIW

Diskussionsveranstaltung: 19 Uhr, Arbeitnehmerkammer