Grünes Licht für Zuwanderung und Hartz IV

Bundesrat billigt Arbeitsmarktreform und Zuwanderungsgesetz. Regelungen treten Anfang 2005 in Kraft

BERLIN dpa/taz ■ Der Bundesrat hat in seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause mit dem Zuwanderungsgesetz und dem Gesetz zur Betreuung von Langzeitarbeitslosen (Hartz IV) zwei zentrale Reformvorhaben von SPD und Grünen verabschiedet. Beide Gesetze treten am 1. Januar 2005 in Kraft.

Der Bundesrat verabschiedete gestern das jahrelang umstrittene Zuwanderungsgesetz mit großer Mehrheit. Es regelt die Zuwanderung in den Arbeitsmarkt, die Integration von Ausländern und das humanitäre Flüchtlingsrecht. Außerdem werden die Sicherheitsvorschriften erheblich verschärft. Rot-Grün musste während des Gesetzgebungsverfahrens erhebliche Abstriche am ursprünglichen Entwurf hinnehmen.

Saarlands Ministerpräsident Peter Müller (CDU) unterstrich, das Gesetz steuere und begrenze Zuwanderung im Interesse Deutschlands. Bei der Arbeitsmigration werde der Wettbewerb um die besten Köpfe gestärkt. Deutliche Fortschritte seien auch bei Sicherheit, humanitärem Flüchtlingsschutz und der Integration von Ausländern erzielt worden.

In der Debatte zu Hartz IV machte Wirtschaftsminister Wolfgang Clement (SPD) deutlich, dass es mit der Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe jetzt ein einheitliches statt bisher zwei Fürsorgesysteme gebe. In Deutschland lebe rund eine Million arbeitsfähige Sozialhilfeempfänger.

Wie erwartet verweigerten die ostdeutschen Länder der Neuregelung ihre Zustimmung. Das kommunale Optionsgesetz gibt bis zu 69 Städten und Landkreisen die Möglichkeit zur eigenständigen Betreuung der Langzeitarbeitslosen.

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