Polizeigesetz
: SPD will eigenen Entwurf vorlegen

Einen Alternativentwurf für ein neues Hamburger Polizeirecht hatte die SPD-Fraktion in der Bürgerschaft angekündigt. Da der Senat „offenbar nicht an einem überparteilichen Konsens bei grundlegenden Sicherheitsfragen interessiert ist“, so der innenpolitische Sprecher Andreas Dressel, würde die SPD ein eigenes „rechtsstaatliches Polizeirecht“ erarbeiten.

Dressel warf dem Senat „Show und Aktionismus“ vor: „Ständig werden lauthals neue Ankündigungen gemacht und Forderungen erhoben. Trotzdem wurde die versprochene Vorlage des Gesetzentwurfs bis zum Sommer schon verpasst.“ Auch sei die sehr wortkarge Senatsantwort auf eine große Anfrage der SPD-Fraktion „ernüchternd“. Nachweise über Schwachstellen des geltenden Rechts und vergleichende Betrachtungen zu anderen Bundesländern sei der Senat schuldig geblieben, kritisierte der Abgeordnete.

Der parteilose Innensenator Udo Nagel hatte Verschärfungen des Hamburger Polizeirechts gefordert. Nach seinen Vorstellungen sollen „verdachtsunabhängige Kontrollen“ eingeführt und der „finale Rettungsschuss“ legalisiert werden. Ersteres würde der Polizei erlauben, auf der Straße ohne konkrete Anhaltspunkte und ohne Begründung Menschen zu kontrollieren. Wer keinen Ausweis dabei hat, riskiert die Personalienfeststellung samt Abnahme von Fingerabdrücken auf der Wache. Zudem soll die gezielte Tötung zum Beispiel von Geiselnehmern „bei Gefahr für Leib und Leben anderer Personen“ gesetzlich erlaubt werden. Zurzeit gilt, diese bei einem Einsatz „angriffs- oder fluchtunfähig zu machen“.

Der SPD-Entwurf, so Dressel, werde mit Rechtsexperten und Polizeipraktikern intensiv abgestimmt werden: „Ein Polizeigesetz im verfassungsrechtlichen Graubereich“, wie der Senat es plane, gebe weder den Beamten noch den BürgerInnen mehr Sicherheit. smv