In Freiheit

Familiengericht lehnt dauerhafte Unterbringung von 12-Jährigem in geschlossenem Heim ab

Der 12-jährige Armend E., der als „Kindergangster“ die Schlazeilen der Boulevardpresse geprägt hat, wird aus dem geschlossenen Heim in der Feuerbergstraße entlassen. Das Familiengericht Altona hat den Antrag des Familieninterventionsteams (Fit) abgelehnt, den Jungen für ein Jahr dort einzuweisen. Das Fit hat Beschwerde beim Hamburgischen Oberlandesgericht (OLG) eingereicht.

Seine Entscheidung hat das Familiengericht auf ein kinder- und jugendpsychiatrisches Gutachten über den Jungen gestützt. Das ist zu dem Ergebnis gekommen, dass vor der Einweisung in die Feuerbergstraße noch nicht alle Möglichkeiten der Jugendhilfe ausgeschöpft waren. Die Gutachter haben vorgeschlagen, Armend E. zunächst in einer Pflegefamilie unterzubringen. Diese Empfehlung hat das Familiengericht auch an das Fit weitergegeben. Das aber bezeichnete die Unterbringung in einer Pflegefamilie als „nicht verantwortbar“ und kündigte an, den 12-Jährigen in eine stationäre Maßnahme im Umland zu bringen.

Armend E. ist der Polizei in den vergangenen Jahren durch verschiedene Straftaten wie räuberische Erpressung, Raub, Diebstahl und Körperverletzung aufgefallen. Mitte Juli hat die Polizei ihn daraufhin dem Fit gemeldet, das die Unterbringung in der Feuerbergstraße veranlasst hat. Das Familiengericht hatte der Maßnahme zunächst für zwei Wochen zugestimmt und zwischenzeitlich das jugendpsychiatrische Gutachten eingeholt.

„Rechtspolitiker“ von CDU und Schill-Partei haben sich gestern dazu berufen gefühlt, die Gerichtsentscheidung ohne Kenntnis des Jungen und dessen Akte als „verantwortungslos“ zu kritisieren. ELKE SPANNER