GESETZ GEGEN STALKING

Der Entwurf: Hessens Justizminister Christean Wagner (CDU) wird einen Entwurf im Bundesrat einbringen, der am 29. Juli vom Kabinett beschlossen wurde. Ziel: Er soll den Paragrafen 241 des Strafgesetzbuchs ergänzen und will „Unzumutbares Nachstellen und Verfolgen“, hart an der Bewährungsgrenze, mit bis zu zwei Jahren Gefängnis bestrafen. Inhalt: Er verbietet Freiheitseinschränkungen durch das fortwährende, unerwünschte „Suchen körperlicher Nähe“, durch Telefon- und SMS-Terror, Bedrohung. Entsprechende Stalking-Verbote gibt es bereits in den USA, in Kanada, Australien, England, und Belgien. Kritiker warnen vor Überreaktionen. Bestehende Gesetze, so Andreas Jürgens, rechtspolitischer Sprecher der Grünen im Hessischen Landtag, reichten aus. Er verweist auf das 2002 verabschiedete Gewaltschutzgesetz. Da, wo „eine Vermischung von vollendeten und versuchten Tatanteilen sowie von objektiven Handlungen und subjektiven Bewertungen aufseiten des Opfers wie des Täters“ nicht zu trennen seien, sei die Beweisführung schwer und eine „Regelung praktisch nicht handhabbar“. HEI