wg. 11.9.
: Ausweisung für Beschuldigte

Die für den 10. August geplante Wiederaufnahme des Strafverfahrens gegen den Marokkaner Mounir El Motassadeq wirft ihre Schatten voraus. Bereits am gestrigen Dienstag vernahm ein Richter des Hamburger Oberlandesgerichtes nach Auskunft der Gerichtspressestelle eine 36-jährige Zeugin, die über ihren Mann Motassadeq sowie die ebenfalls Beschuldigten Mohammed Atta und Said Bahaji kennen gelernt hatte. Die Vernehmung in Anwesenheit der Bundesanwaltschaft und der anwaltlichen Vertretung des Beschuldigten fand laut Gerichtssprecherin Sabine Westphalen bereits gestern statt, da die Zeugin sich während des in vier Wochen beginnenden Prozesses nicht in Deutschland aufhalte. Motassadeq wird verdächtigt, von den Vorbereitungen der Anschläge vom 11. September 2001 zumindest Kenntnis gehabt zu haben.

Am Tag zuvor flatterte dem Marokkaner und seinem ebenfalls beschuldigten Landsmann Abdelghani Mzoudi eine Ausweisungsverfügung der Innenbehörde ins Haus, die aber nicht vor Abschluss der gegen sie gerichteten Prozesse vollzogen werden kann. Innensenator Udo Nagel (parteilos) begründete die Verfügung damit, dass unabhängig vom Urteilsspruch eine „besondere Gefährlichkeit“ der beiden Männer belegt sei.

Der innenpolitische Sprecher der SPD-Bürgerschaftsfraktion, Andreas Dressel, begrüßte die Verfügungen, warnte aber vor „vorschnellem Optimismus“. Unabhängig von ihren Strafverfahren stehe ihnen nun der Verwaltungsrechtsweg offen. Er hoffe, dass Nagel die Verfügungen ausreichend begründet habe, damit die Beweislage der Innenbehörde juristisch in allen Instanzen tragfähig ist. Dressel sagte: „Einen zweiten ‚Fall Kaplan‘ kann Deutschland sich nicht leisten, Hamburg schon gar nicht.“

Die Anwälte von Mzoudi und Motassadeq, Josef Gräßle-Münscher und Hartmut Jacobi, kündigten umgehend Widerspruch an. mac

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