Bessere Beratung angemahnt

Die GAL-Fraktion hat gestern eine bessere Beratung über Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten angemahnt. Mit einem Antrag an die Bürgerschaft will sie erreichen, dass zwei Broschüren der Behörde für Soziales und Familie überarbeitet werden, in denen Sozialsenatorin Birgit Schnieber-Jastram (CDU) für so genannte Vorsorgevollmachten wirbt. Das sei grundsätzlich ein richtiges Ziel, sagte die gesundheitspolitische Sprecherin der GAL, Dorothee Freudenberg. Es sei aber nötig, in den Informationsbroschüren auch die Probleme und Missbrauchsgefahren der Vorsorgevollmachten kritisch darzustellen. Das geschehe bisher nicht.

Mit Vollmachten oder Patientenverfügungen kann man für den Fall vorsorgen, eines Tages wegen Alters oder Krankheit über die eigenen Angelegenheiten nicht mehr selbst entscheiden zu können. Für den Fall können die Entscheidungsrechte an eine vertraute Person übertragen werden. Relevant werden kann das beispielsweise bei der Frage, ob ein Demenzkranker in ein Pflegeheim umziehen sollte und ob bei einem Schwerkranken, bei dem der Sterbeprozess eingesetzt hat, lebensverlängernde Maßnahmen ergriffen werden. Freudenberg rät, Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen grundsätzlich notariell bestätigen zu lassen. EE