Landesbank kommt davon

FRANKFURT/MAIN taz ■ Die erste Klage von Aktionären im Fall der insolventen Schneider Technologies AG wurde aus formalen Gründen abgewiesen. Das bestätigte gestern das Frankfurter Landgericht. Die RTC Consulting und Beteiligungs GmbH, der vier Schneider-Aktionäre ihre Anteile abtraten, hatte von der Landesanstalt für Aufbaufinanzierung (LfA) des Freistaats Bayern 3,4 Millionen Euro Schadenersatz gefordert. Die LfA war 1998 bei Schneider als Mehrheitsaktionärin eingestiegen und hielt zum Zeitpunkt der Insolvenz 2002 noch 18,18 Prozent. Die Aktionäre werfen der LfA unter anderem Prospekthaftung und Kursmanipulation vor. Das Landgericht urteilte, die Abtretung der Aktionärsrechte an RTC verstoße gegen das Rechtsberatungsgesetz (AZ 3/16 O 3/04). TOK