Die Auslieferung

Mit Hochdruck betreibt die Augsburger Staatsanwaltschaft derzeit die Auslieferung von Holger Pfahls. Ein Sprecher sagte, er gehe davon aus, dass die Auslieferung in den nächsten Tagen beantragt werden kann. Trotz der immer engeren Zusammenarbeit in Europa bei der Strafverfolgung ist die Auslieferung eines Verdächtigen derzeit noch eine schwierige Prozedur. Dafür muss zunächst ein Auslieferungshaftbefehl an den Staat übermittelt werden, wo der Verdächtige festgesetzt ist. In besonderen Fällen müssen nicht nur die Landesjustizbehörden, sondern auch das Bundesjustizministerium eingeschaltet werden. Schnell geht die Auslieferung nur, wenn der Beschuldigte in die Überstellung einwilligt und nicht die Gerichte in seinem „Gastland“ anruft. Auch der ausländische Staat selbst kann widersprechen, etwa dann, wenn er den Beschuldigten selbst strafrechtlich verfolgen will. In der Causa Pfahls wäre das möglich. Auch die französische Justiz hat im Zusammenhang mit der Elf-Aquitaine-Affäre Interesse an Pfahls. KW