Gericht stoppt Schwimmer

Oldenburg dpa ■ Die Oldenburger werden nicht wie geplant mit einem Bürgerentscheid über das neue Schwimmbad der Stadt entscheiden. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg habe den Bürgerentscheid für unzulässig erklärt, teilte die Stadt gestern mit. Damit werde das Bad nach dem städtischen Entwurf gebaut. Eine Bürgerinitiative hatte den Bau von ganzjährig nutzbaren 50-Meter-Wettkampfbahnen gefordert und ein Plebiszit darüber vor dem Verwaltungsgericht durchgesetzt. Oldenburg hatte dagegen Beschwerde beim OVG eingelegt.