Mehr Orientierung im Blätterwald

Neues Pressegesetz im Norden soll die Besitzverhältnisse deutlicher machen

Kiel dpa ■ Zeitungsleser in Schleswig-Holstein sollen künftig unmittelbar aus ihrer Zeitung erfahren, wem sie gehört und wer sie finanziert. Das sieht eine gestern von der Landesregierung beschlossene Änderung des Landespressegesetzes vor, sagte Innenminister Klaus Buß (SPD). Außerdem müssten Zeitungen, die regelmäßig ganze Seiten des redaktionellen Teils von anderen fertig übernehmen, im Impressum den Verleger und verantwortlichen Redakteur des übernommenen Teils angeben.

Nach den Worten von Buß sorgen die Offenlegungspflicht der Inhaber- und Beteiligungsverhältnisse und der erweiterte Impressumszwang dafür, dass bei zunehmender Presseverflechtung die notwendige Transparenz erhalten bleibt. „Für eine freie demokratische Willensbildung ist es wichtig, dass die Leserinnen und Leser wissen, welche Geldgeber und Interessen hinter ihrer Zeitung stehen“, so Buß.

Er wies den Einwand der Verlage, dies sei ein weiterer Eingriff in die verlegerische Freiheit, zurück: „Im Impressum müssen nur die Angaben gemacht werden, die bereits im Handelsregister stehen, das ohnehin jeder einsehen kann“. Neben Bayern und Hessen hätten alle neuen Länder eine Offenlegungspflicht in ihren Landespressegesetzen in unterschiedlicher Reichweite geregelt.