Castor-Blockade neu aufrollen

OLG Celle weist Verfahren wegen „Nötigung“ an Landgericht Lüneburg zurück

CELLE taz ■ Das Oberlandesgericht Celle drängt im Strafverfahren um die 17-stündige Blockade eines Castor-Transports nach Gorleben auf eine Verurteilung wegen Nötigung. Das OLG hob gestern ein Urteil des Landgerichts Lüneburg teilweise auf. Es hatte vier Blockierer im März 2001 zu Geldstrafen verurteilt. Dabei bestätigte das OLG die Verurteilung wegen Störung öffentlicher Betriebe durch das Landgericht, gegen das die Verteidigung Revision eingelegt hatte, kassierte aber den Freispruch vom Vorwurf der Nötigung.

Der Ansicht des Landgerichts, eine Strafbarkeit wegen Nötigung sei nicht gegeben, weil die Blockierer in ihrem Betonblock vielleicht gar nicht angeschlossen waren, wollte sich das OLG nicht anschließen. Auf eine eigene Verurteilung wegen Nötigung verzichtete es nur, weil die Verwerflichkeit der Blockade noch nicht geprüft war und die Revisionsinstanz eigene Prüfungen nicht durchführen darf. Eine Sprecherin von Robin Wood wertete die Entscheidung als „sehr schweren Schlag“. JÜRGEN VOGES