Luft auch mit Stasi-IM sicher

FREIBURG taz ■ Frührere Stasi-Informanten sind nicht generell von der Arbeit in sicherheitsrelevanten Bereichen eines Flughafens auszuschließen. Dies entschied das Bundesverwaltungsgericht. Grundsätzlich postuliert das Gericht wegen des „hohen Gefährdungspotenzials im Luftverkehr“ sehr strenge Anforderungen. Die vom Gesetz verlangte Zuverlässigkeit von Mitarbeitern ist bereits dann zu verneinen, wenn an ihr „nur geringe Zweifel“ bestehen. Bei früheren IM der Stasi könne jedoch nicht generell mangelndes Verantwortungsbewusstsein unterstellt werden (Az.: 3 C 33/03). CHR