Ämter selber schuld

Ein Zeuge berichtet, dass Behörden im Fall Spreedreieck aneinander vorbeigearbeitet haben

Die Millionenverluste der öffentlichen Hand beim Verkauf des Baugrundstücks Spreedreieck in Mitte sind offenbar teilweise auf schlechte Abstimmung zwischen Behörden zurückzuführen. Der Mitarbeiter der Senatsverwaltung für Finanzen, Michael Zucker, berichtete am Freitag als Zeuge vor dem parlamentarischen Untersuchungsausschuss Spreedreieck von fehlenden Informationen des Landesamtes zur Regelung offener Vermögensfragen (LaRoV) im Jahr 2000. Zucker hatte die Vertragsverhandlungen zur Überlassung des Grundstücks an die Erben des Theaterdirektors Max Reinhardt durch den Senat geführt. Die Erben bekamen das Areal als Ausgleich für ihren Verzicht auf das Deutsche Theater. Sie überließen das Spreedreieck dem Hamburger Investor Harm Müller-Spreer.

Laut Zucker hatte das LaRoV einen eigentumsrechtlichen Hinweis des Verwaltungsgerichts von August 2000 zu den im Areal liegenden Bahntunneln nicht an ihn weitergeleitet. Unter anderem dieser Sachverhalt provozierte später Schadenersatzzahlungen des Landes an Müller-Spreer. Zucker sprach zugleich von „enormem zeitlichen Druck“ durch die Senatsverwaltung bei den Vertragsverhandlungen zwischen Oktober und Dezember 2000. Dieser Zeitdruck habe die erforderliche Gründlichkeit nicht ermöglicht. Zudem sei eine Ausschreibung des Spreedreiecks „politisch nicht gewollt gewesen“.

Ausschussmitglieder rechnen mit einem Schaden von bis zu 24 Millionen Euro. DDP