stiftungstag ruhrgebiet
: Eigentum verflüchtigt sich

Eigentlich sind Stiftungen eine wunderbare Sache. Sie sind eine adäquate Möglichkeit, den zweiten Satz im Artikel 14 II des Grundgesetzes zu interpretieren: „Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.“ Für Nichterfüllung fehlt das kleine Wörtchen „sonst“...

KOMMENTAR VONPETER ORTMANN

Alle, die diesem Wort entkommen sind, trafen sich beim Stiftungstag Ruhrgebiet. Viele Vertreter des bürgerschaftlichen Engagements sind da nicht gekommen, schließlich liegt Nordrhein-Westfalen im Vergleich der Bundesländer auf dem vorletzten Platz. Früher hieß es immer: Tue Gutes und sprich darüber. Unterstützung von dem, was es schwer hat, war mal ein guter Werbeträger. Heute haben schweißnasse Fußballer-Trikots dies zurückgedrängt. Mit Stiftungen preiswert in die Schlagzeilen zu kommen, funktioniert also nicht mehr, die Mittel verflüchtigen sich in unendliche Bereiche. Dennoch, Stiftungen mit privatem Kapital zu errichten, darf nicht ausschließlich die klammen staatlichen Kassen als Ursache haben und deren Gesundung dienen. Das wäre zu kurz gedacht. Der Stiftungszweck muss weiterhin explizit jene stärken, die es auch bei gefüllten Truhen schwer haben.

Wenn dafür dann der olle Kapitalist mal etwas abknapst, wird nicht gleich der Sozialismus ausgerufen, Herr Freiherr von Campenhausen. Andersrum baut ja auch niemand mehr auf den Marktplätzen Guillotinen auf.