Kommentar: Studiengebühren
: Bildungspolitik, verfehlt

Das Verwaltungsgericht Köln stärkt die Rechte der Studierenden: Das mit heißer Nadel gestrickte nordrhein-westfälische Studiengebühren-Gesetz verstößt gegen den Gleichheitsgrundsatz, ist teilweise sogar verfassungswidrig, befand das Gericht. Ein überfälliges Urteil.

Dennoch bleibt den Studierenden zunächst nur ein Teilerfolg – juristische Gegenmaßnahmen können politischen Druck nicht ersetzen. Der aber wäre dringend notwendig, denn allein die Einführung von Studiengebühren symbolisiert die verfehlte Bildungspolitik der rot-grünen Landesregierung: Statt möglichst Viele mit der einzigen Ressource auszustatten, über die der Standort Deutschland verfügt, wird der Zugang zu akademischen Abschlüssen unnötig künstlich verknappt.

Dabei wächst der Druck auf die Studierenden seit Jahren: Der Job auch außerhalb der Semesterferien ist die Regel geworden, die Seminare bleiben überfüllt – die Studienzeiten steigen. Abgestraft werden nun ausgerechnet wieder ökonomisch Schwache, die sich die hohen Gebühren für ihr so genanntes Langzeitstudium nicht leisten können.

Nötig wäre zumindest die Einführung eines so genannten Teilzeitstudiums – das kommt zwar in der Gedankenwelt der Bürokraten des NRW-Bildungsministeriums offensichtlich nicht vor, ist aber für die Mehrzahl der Studierenden bei kaum ausreichenden BAFöG-Sätzen längst Realität. Stattdessen bedient die Politik weiter das Klischee vom faulen Langzeitstudenten. Soziale Gerechtigkeit sieht anders aus.

ANDREAS WYPUTTA