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eulennestVorsicht, Falle!

Uneigennütziges Handeln kann teuer zu stehen kommen. Diese bittere Erfahrung musste eine Witwe machen, die sich Hilfe suchend an den Petitionsausschuss des Bundestages wandte. Ihr Mann war an einer berufsbedingten Asbestose verstorben. Die Berufsgenossenschaft hatte das Lungenleiden noch zu seinen Lebzeiten als Berufskrankheit anerkannt. Nach seinem Tod stand der Witwe die volle Hinterbliebenenrente zu. Doch mit der Rente ist jetzt Schluss. Der Grund: Die Witwe wollte der Wissenschaft einen Gefallen tun. Der behandelnde Stationsarzt hatte sie gebeten, nach ihrem Zögern gar gedrängt, den Lungentumor aus „wissenschaftlichen Gründen“ eingehender untersuchen zu dürfen. Sie würde anderen damit helfen können. Ihr war ausdrücklich zugesichert worden, die Asbestose habe nichts damit zu tun. Sie willigte schließlich ein. Jetzt beruft sich die Berufsgenossenschaft auf das Obduktionsergebnis und weigert sich, die Rente zu zahlen.WLF

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