Zwangsarbeit

Ohne den Einsatz von Zwangsarbeitern wäre die Kriegswirtschaft und damit die Kriegsführung des NS-Regimes rasch an ihre Grenzen gestoßen. Die Einberufung zahlreicher Männer an die Front verschärfte zu Beginn des Zweiten Weltkriegs den Arbeitskräftemangel in der Rüstungsindustrie und gefährdete die Versorgung von Bevölkerung und Truppe.

Das NS-Regime reagierte auf die Situation, indem es ab 1939 mit erheblichem Propagandaaufwand und unter weitreichenden Versprechungen versuchte, ausländische ZivilarbeiterInnen auf freiwilliger Basis anzuwerben. Mit fortschreitendem Kriegsverlauf und steigendem Bedarf an Arbeitskräften verschärften sich die Anwerbemethoden jedoch bis hin zur brutalen Deportation.

Während des gesamten Zweiten Weltkriegs sind über 13 Millionen Menschen zur Arbeit in Deutschland gezwungen worden, damit arbeiteten mehr als dreißig Prozent aller Beschäftigten unfreiwillig in Deutschland. 1944 waren im „Großdeutschen Reich“ über acht Millionen ausländische Arbeitskräfte registriert, darunter fast sechs Millionen so genannte ausländische ZivilarbeiterInnen, etwa 1,9 Millionen Kriegsgefangene und rund 400.000 KZ-Häftlinge.

Den ausländischen Arbeitskräften war der Umgang mit deutschen Frauen und Mädchen strikt verboten. Verstöße wurden mit drastischen Strafen geahndet. Bei sexuellem Kontakt drohten den Ausländern die Todesstrafe und den deutschen Frauen das Zuchthaus. Sie wurden öffentlich der „Rassenschande“ bezichtigt.

Am 2. August 2000 ist das Gesetz zur Errichtung einer Stiftung „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“ verabschiedet worden, das die Entschädigung ehemaliger Zwangsarbeiter und Zwangsarbeiterinnen regelt. Zahlreiche Gruppen bleiben aber von allen Entschädigungszahlungen ausgeschlossen. MA