Mordverdacht im Arbeitsrecht

Mordverdacht allein ist kein Grund für eine fristlose Kündigung. Diese Rechtsauffassung vertrat jetzt das Arbeitsgericht Hannover. Geklagt hatte ein mittlerweile wegen Mordes angeklagter 29 Jahre alter Bauschlosser. Ihm wurde nach seiner Verhaftung fristlos gekündigt, weil sein Chef um den guten Ruf der Firma fürchtete. Dies sah das Gericht aber nicht als ausreichenden Grund an. Allerdings könne die längere Abwesenheit vom Arbeitsplatz durch Haft eine fristgerechte Kündigung rechtfertigen, sagte der Arbeitsrichter. Darauf einigten sich dann auch schließlich die Parteien vor Gericht. „Hier geht es auch darum, dass der Kläger seine Arbeitsleistung nicht anbieten kann, weil er hinter schwedischen Gardinen sitzt“, so der Richter.