Was bisher geschah

1944: Song Du Yul wird in Tokio geboren.1967: Song geht nach dem Philosophiestudium in Seoul nach Deutschland, wo er sich gegen die Diktatur in Südkorea engagiert. Seit Anfang der Siebzigerjahre wird er vom südkoreanischen Geheimdienst beobachtet.1972: Promotion bei Professor Jürgen Habermas in Frankfurt.1973: Song tritt bei seiner ersten Nordkoreareise der Arbeitspartei bei, was er als Einreisebedingung Pjöngjangs bezeichnet. Kurz darauf führt er den „immanent-kritischen Ansatz“ in die Nordkoreaforschung ein.1982: Song habilitiert in Soziologie und lehrt seitdem u. a. an der Uni Münster.1991: Song wird laut unbewiesener Aussagen eines nordkoreanischen Überläufers stellvertretendes Politibüromitglied.1993: Song wird deutscher Staatsbürger.Seit 1995: Song organisiert Treffen von Wissenschaftlern aus Nord- und Südkorea in Peking, 2003 erstmals auch in Pjöngjang und Seoul.2001: Laut einem Seouler Gericht ist die Behauptung, Song sei Politbüromitglied, nicht haltbar.22. September 2003: Song kehrt auf Einladung einer Stiftung erstmals nach Südkorea zurück. Einer Verhaftung kann er nur mit der Zusage entgehen, sich am nächsten Tag beim Geheimdienst einzufinden. Er wird tagelang und meist ohne Anwalt verhört. Es beginnt eine Verleumdungskampagne.22. Oktober: Verhaftung Songs.30. März: Song wird wegen Verstoßes gegen das Nationale Sicherheitsgesetz zu sieben Jahren Haft verurteilt. Das Gericht wirft ihm fehlende Reue vor. Song geht in Berufung.21. Juli: Das Berufungsgericht urteilt, eine Politbüromitgliedschaft sei nicht nachzuweisen. Song wird zu drei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt und freige-lassen. HAN FOTO: ARCHIV