Gericht verurteilt Nazi-Gegner

KÖLN taz ■ Mit einem ausführlichen Plädoyer für seine Unschuld wollte gestern vor dem Kölner Amtsgericht der Angeklagte Daniel M. einer Verurteilung wegen versuchter Sachbeschädigung entgehen. M. hatte einem Demonstranten bei einer rechtsextremen Kundgebung „pro Saddam Hussein“ ein Bild des irakischen Diktators aus der Hand gerissen. Anschließend, so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft, soll M. versucht haben, das Plakat zu zerstören. Daran sei er von Polizisten gehindert worden.

Zwar hatte der Saddam-Sympathisant keinen Strafantrag gegen M. gestellt, doch die Kölner Staatsanwaltschaft machte in dem Fall ein öffentliches Interesse geltend. „Die Begründung war, dass Demonstrationen frei von Gewalteinwirkung verlaufen sollten“, erklärte ein Sprecher des Gerichts.

Der Angeklagte verglich seine Tat mit der Zerstörung von Saddam-Statuen in Bagdad durch die US-Armee. Er fragte die Staatsanwältin, ob sie auch diese „Denkmalstürmer wegen Sachbeschädigung anklagen“ würde. Sein einziges Verbrechen sei gewesen, „einem Neonazi ein Saddam-Hussein-Plakat aus den Händen gezogen und es zu Boden geworfen“ zu haben. Eine Sachbeschädigung habe nicht stattgefunden und nicht stattfinden können, weil er von Polizisten umringt gewesen sei, so M., der auch wissen wollte, warum nicht die Neonazis angeklagt würden, die in Hussein einen „völkischen, revolutionären Sozialisten“ sähen. Es nützte alles nichts: M. wurde wegen versuchter Sachbeschädigung zu 20 Tagessätzen à 5 Euro verurteilt. SES