Bund behält den Schaden

Das Land Berlin muss bei der Veräußerung früherer volkseigener Grundstücke nur den tatsächlich erzielten Verkaufserlös an den Entschädigungsfonds des Bundes abführen. Selbst bei Einnahmen unterhalb des Verkehrswertes stünden diesem keine Schadenersatzansprüche zu, entschied das Verwaltungsgericht gestern in einem Musterverfahren (Az: VG 25 A 389.99). Eine Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht wurde zugelassen. Bundesweit gibt es rund 1.000 vergleichbare Fälle. Konkret ging es um ein Grundstück im Ortsteil Rosenthal, dessen jüdische Eigentümer 1943 enteignet worden waren und das nach der Wiedervereinigung dem Land zugeordnet worden war. Als Rechtsnachfolgerin der ursprünglichen Besitzer erhielt die Jewish Claims Conference aus dem Entschädigungsfonds 31.125 Mark. Das Land Berlin verkaufte die Fläche 1997 an die Nutzer aus DDR-Zeiten zum Preis von 1.093,50 Mark. Der Bund verlangte später hingegen einen Betrag in Höhe des halben Bodenwertes von 149.445 Mark zugunsten des Fonds. DDP