Gehen Sie über Los!

Bewährungsstrafe für „eine Art Monopoly-Spiel“: Kinowelt-Chef Kölmel kommt mit blauem Auge davon

Wegen Untreue und Insolvenzverschleppung ist Michael Kölmel (50), Gründer der Kinowelt AG, vom Landgericht München zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt worden. Bedingung der Bewährung: Der einstige Börsenstar am Neuen Markt muss 200.000 Euro an karitative Einrichtungen zahlen und zusätzlich eine Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu 700 Euro berappen.

Die Staatsanwaltschaft hatte überraschend drastische neun Jahre Haft gefordert. Dem mochte sich Richter Hans-Günther Melchior nicht anschließen: „Bei dem Angeklagten handelt es sich keinesfalls um den Schwerverbrecher, als der er dargestellt wurde.“ Allerdings monierte das Gericht, Kölmel habe „eine Art Monopoly“ gespielt.

Konkret wurde ihm vorgeworfen, im Mai 2000 rund 15 Millionen Euro – bestimmt zum Erwerb der Vermarktungsrechte großer Fußballvereine durch die eigens gegründete Sportwelt GmbH – in die eigene Tasche gesteckt zu haben. Gegenüber Aufsichtsrat und Aktionären habe er falsche Angaben gemacht und damit einen Schaden von 60 Millionen Mark zu verschulden, so die Staatsanwaltschaft.

Der Richter aber bezifferte den Schaden nur auf 2,5 Millionen Mark und rechnete Kölmel dessen Geständnis an – nicht ohne ihm „ein gewisses Abenteurertum“ vorzuwerfen.

Apropos Abenteuer: „Ich fühle mich zum größten Teil rehabilitiert. Jetzt habe ich die Energie, die Dinge in Leipzig voranzutreiben.“ Kölmel und sein Bruder haben den Filmrechtehandel aus der Insolvenzmasse der Kinowelt vor einem Jahr wieder übernommen, den Firmensitz nach Leipzig verlegt und die Aufhebung der Sportwelt-Insolvenz beantragt. Die Aktie der Firma einmal 80 Euro wert und ist heute für 31 Cent zu haben.

„Ich werde heute Nachmittag prüfen, ob ich das verstehe“, kommentierte der Staatsanwalt das Urteil. FRA