in kürze COMPUTER ZU HAUSE
: PC absetzbar

Wer seinen privaten PC auch beruflich nutzt, kann die Hälfte der Kosten pauschal von der Steuer absetzen. Das berichtet Test mit Verweis auf ein Urteil des Bundesfinanzhofs. Voraussetzung sei, dass die berufliche Nutzung mindestens 10 Prozent beträgt. Wer mehr absetzen wolle, müsse weitere Nachweise bringen. (Az. VI R 135/01) (ap)