Deutsche Polizisten wollen streiken dürfen

Beim EuGH wollen die Beamten ein Streikrecht erkämpfen. Doch sie könnten schon vor dem Gerichtssaal scheitern

BERLIN taz ■ Deutschlands Ordnungshüter sollen streiken dürfen. Dieses Recht will die Gewerkschaft der Polizei (GdP) vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg durchsetzen, wie ein Gewerkschaftssprecher gestern der taz bestätigte.

Ebenso vehement wie erfolglos hatte sich die GdP bei den zurückliegenden Tarifverhandlungen dagegen gewehrt, dass auch Deutschlands Polizisten im Rahmen des so genannten Solidarpaktes Lohneinbußen hinnehmen müssten. Nachdem mehrere Bundesländer ihren Polizisten unterdessen Urlaubs- und Weihnachtsgelder gestrichen haben, bläst die Gewerkschaft nun erneut zur Attacke.

Ab Herbst will sie mit einer gemeinsamen Klage von Polizeigewerkschaften mehrerer Länder vor den EuGH ziehen. Dies erklärte gestern der stellvertretende GdP-Bundesvorsitzende Bernhard Wittaut im Focus. Laut der deutschen Verfassung dürfen Beamte bislang grundsätzlich nicht streiken. Um künftig weitere Einsparungen zu verhindern, benötige die Polizeigewerkschaft ein größeres Druckmittel gegenüber den einzelnen Landesregierungen, sagte Wittaut. Ohne die Möglichkeit zu Arbeitsniederlegungen seien Polizeibeamte „weiterhin der Willkür von Politikern ausgeliefert“.

Ob es aber tatsächlich zur Klage kommen wird, ist noch unklar. Die Klage soll nach dem Willen der GdP nämlich von der europäischen Polizeigewerkschaft „Eurocop“ eingereicht werden – die allerdings erst im September ihren Gründungskongress abhalten wird. Ungewiss ist auch, welchen Einfluss die GdP bei „Eurocop“ haben wird.

Den Grundstein für die beabsichtigte Klage hatte die GdP bereits Anfang Oktober 2002 auf ihrem Bundeskongress in Magdeburg gelegt. Mit großer Mehrheit hatten die Delegierten seinerzeit einen Antrag angenommen, wonach der Vorstand die Frage eines Streikrechtes für Polizeibeamte prüfen sollte. Nachdem dies unterdessen in mehreren Gremien „gründlich geprüft“ worden sei, sagte GdP-Pressesprecher Rüdiger Holecek der taz, könne man davon ausgehen, dass „der Vorstoß abgesichert ist und wir keine Bauchlandung machen“.

Im europäischen Vergleich stehen deutsche Polizisten schon jetzt so schlecht nicht da. Streiken dürfen sie zwar nicht, ansonsten jedoch ist die Stellung ihrer Personalvertretungen recht stark. Kaum eine Organisationsänderung oder Neuregelung von Arbeitszeiten ist ohne ihre Beteiligung durchsetzbar.

OTTO DIEDERICHS

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