Rückkehr ins Richteramt unklar

Ronald Schill will Abgeordneter der Bürgerschaft bleiben. Ob er zudem nach seiner Entlassung als Innensenator wieder als Richter ans Amtsgericht zurückkehren kann, ist keinesfalls klar. Denn laut dem Hamburgischen Senatsgesetz ist er mit seiner Ernennung zum Senator nicht nur vom Richteramt beurlaubt worden, sondern aus diesem ausgeschieden. Nun beginnt eine Phase von drei Monaten, in denen Schill erklären muss, auf welchen Posten er zurückkehren will. Äußert er sich dazu nicht, wird er in den Ruhestand versetzt. In der Justizbehörde aber herrscht noch Unklarheitüber die Frage, wer schlussendlich über seine Zukunft zu entscheiden hat. „Die Konstellation, dass ein Senator in ein Richteramt zurückkehren will, hat es noch nie gegeben“, sagte Sprecher Kai Nitschke.

Bevor Schill Senator wurde, hatte er als Richter am Amtsgericht gearbeitet. Zunächst war er Strafrichter. Nachdem er aber mit knallharten Verurteilungen und politischer Propaganda unter JuristenkollegInnen für Unmut gesorgt hatte, hatte das Präsidium des Amtsgerichtes ihn zum Jahr 2000 ans Zivilgericht versetzt. Wegen seiner gestrigen Äußerungen gegenüber dem Bürgermeister ermittelt jetzt die Bundesanwaltschaft gegen den Ex-Richter wegen „Nötigung von Verfassungsorganen“. EE