… und sonst?

Fauxpas: Erst mal unser eigener. Gestern titelten wir „Terroristen bekommen Recht“ über die Meldung, dass das Verwaltungsgericht die teilweise Schwärzung von Vernehmungsprotokollen für rechtswidrig befunden hat, welche die Angeklagten im RZ-Prozess belasten. Inwieweit es sich bei den inkriminierten Taten um Akte des Terrors handelt, sei dahingestellt – eindeutig missachtet haben wir die Unschuldsvermutung, die jeder nicht rechtskräftig verurteilte Angeklagte genießt. Dass in der vor Redaktionsschluss üblichen Hektik die Finger schneller waren als der Kopf, bedauern wir.

Als bedauerliche Fehlentscheidung erweist sich hoffentlich nie der Beschluss der Innenverwaltung, die Rettungsringe und Eisleitern am Rande der Berliner Gewässer abzubauen. Die Geräte kosteten viel Geld, seien aber seit Jahren nicht genutzt worden, hieß es zur Begründung, und: sie seien „keine zeitgemäße Form der Vorsorge“. State of the art wäre wahrscheinlich eine hochpreisige Lebensversicherung. Für die angemessene Versorgung der Hinterbliebenen.