130 Euro für Castor-Protest

Serien-Prozesse gegen Gleisblockierer: Andere Richter sprechen andere Urteile

HANNOVER taz ■ Das Amtsgericht Hannover hat Atomkraftgegner zur Zahlung von Bußgeldern zwischen 80 und 130 Euro verurteilt, weil sie im November eine Bahnstrecke während des Castor-Transports blockiert hatten. Nachdem das Verfahren im ersten einer ganzen Reihe von Prozessen gegen etwa 35 Personen am vergangenen Montag wegen Geringfügigkeit eingestellt worden war, blieben andere Richter bei späteren Terminen bei einer Verurteilung wegen Verstößen gegen die Eisenbahn-, Bau- und Betriebsordnung.

Die Protestler hätten die Gleise unerlaubterweise betreten und den Bahnbetrieb gestört. Die Beschuldigten stützten sich in ihren Plädoyers an beiden Prozessterminen auf ihr „Verantwortungsbewusstsein gegenüber künftigen Generationen“. Der Beschuldigte Friedemann Reichel sagte, die Blockierer hätten „mit angemessenen Mitteln versucht, eine drohende Gefahr für die Allgemeinheit abzuwenden“. Ein Richter betonte hingegen, dass solche Aktionen noch vor zehn Jahren nach dem Strafrecht geahndet worden wären. Die Anti-Atom-Vereinigung „X-tausendmal quer“ kritisierte, die Urteile der Richter ließen eine klare Linie vermissen.

Zur heutigen Verhandlung von weiteren sieben Fällen um 12 Uhr vor dem Amtsgericht in Hannover ist auch der für die Räumung der Blockade verantwortliche Polizeieinsatzleiter als Zeuge geladen. Die von den Schienen Geräumten werfen der Polizei vor, bei dem Einsatz unnötig brutal vorgegangen zu sein. Vieles deute zudem darauf hin, dass die Beamten die Atomkraftgegner absichtlich auf die Gleise gelangen ließen, um sie anschließend bis zu 19 Stunden – also bis zum Eintreffen des Atommülls im Zwischenlager in Gorleben – in Gewahrsam zu nehmen. ksc

Mahnwache mit Demonstration heute um 10.30 Uhr vor dem Amtsgericht Hannover, Volgersweg 1