Zweieinhalb Jahre Haft

Heider Vergewaltigungs-Prozess: Keine Bewährung für den Täter. Weggucker hatten für Aufsehen gesorgt

Heide/Meldorf dpa ■ Im Prozess um den sexuellen Missbrauch einer 14-Jährigen in der Heider Fußgängerzone (taz berichtete) hat das Jugendschöffengericht Meldorf den Angeklagten am Dienstagabend wegen Vergewaltigung zu zweieinhalb Jahren Jugendstrafe ohne Bewährung verurteilt. Der 19-Jährige hatte zugegeben, sein Opfer am Himmelfahrtstag in der Fußgängerzone bedrängt und unsittlich berührt zu haben. Ein Sachverständiger hatte für die Tatzeit knapp 3,3 Promille errechnet. Eine verminderte Schuldfähigkeit sei nicht auszuschließen, sagte der Mediziner. Der Fall hatte bundesweit Aufsehen erregt, weil Passanten nicht eingeschritten waren, obwohl das Mädchen um Hilfe gerufen hatte.

Der Angeklagte trinke auch heute noch Alkohol im Übermaß, so ein Vertreter der Jugendgerichtshilfe. „Wenn er trinkt, ist er offensichtlich nicht in der Lage, seine Aggressionen zu kontrollieren“, meinte die Staatsanwältin. Zurzeit ist der 19-Jährige wegen einer weiteren Tat im Visier der Polizei. Gegen ihn und einen 50-Jährigen wird nach Angaben des Itzehoer Oberstaatsanwaltes Wolfgang Zepter auch wegen des Verdachts der Vergewaltigung einer 27-Jährigen in Heide ermittelt. Opfer der vermutlich bei einem Zechgelage begangenen Tat soll eine Bekannte der beiden Männer gewesen sein. „Wegen vieler widersprüchlicher Aussagen hat sich ein Tatverdacht bislang nicht konkretisiert“, sagte Zepter.