Kaplan darf bleiben

Köln verlängerte Duldung um drei Monate. Gericht hält Entscheidung über Abschiebung vorerst für entbehrlich

KÖLN dpa ■ Der von Abschiebung bedrohte Islamistenführer Metin Kaplan darf für weitere drei Monate in Deutschland bleiben. Kurz vor Ablauf seines Abschiebestopps verlängerte die Stadt Köln die bisherige Duldung, „weil das Kölner Verwaltungsgericht bislang noch nicht über eine Fristverlängerung des Abschiebestopps entschieden hat“, sagte Stadtsprecher Jürgen Müllenberg am Montag.

Die bisherige Duldung Kaplans wäre heute um 24 Uhr ausgelaufen, er kann nun bis zum 27. Oktober in Köln bleiben. „Diese Duldung endet automatisch früher, wenn das Verwaltungsgericht abschließend über den Abschiebestopp entschieden hat“, so Müllenberg. Die Stadt und Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) wollen Kaplan abschieben. Kaplan verbüßte wegen Aufrufs zum Mord eine vierjährige Haftstrafe in Deutschland. In der Türkei droht ihm ein Prozess wegen Hochverrats.

„Die Stadt hat zugesagt, Kaplan längstens drei Monate nicht abzuschieben. Damit erübrigt sich eine gerichtliche Entscheidung zum gegenwärtigen Zeitpunkt“, verkündete das Verwaltungsgericht. Die neue Situation mache eine „sofortige Entscheidung entbehrlich“, „das Verfahren ist damit aber nicht erledigt.“

Die Kölner Richter hatten vor zwei Monaten entschieden, dass der Extremist bis zum 27. Juli in Köln bleiben darf. Dies war nach den Worten des Gerichtssprechers eine „Zwischenentscheidung“. Hintergrund war eine Abschiebeandrohung der Stadt Köln nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) in Münster. Gegen die Abschiebeandrohung hatte Kaplan einen Eilantrag gestellt. Um über diesen Antrag zu entscheiden, hatte das Kölner Gericht zunächst einen zweimonatigen Abschiebestopp verhängt. Das OVG hatte geurteilt, es gebe in der Türkei keine gravierenden Hindernisse für eine Abschiebung des selbst ernannten „Kalifen von Köln“.