Richter stoppen frühe NRW-Wahl

MÜNSTER taz ■ Nordrhein-Westfalens Innenminister Ingo Wolf (FDP) hat vor dem Verfassungsgerichtshof des Landes eine Niederlage erlitten. Sein neues Landeswahlgesetz sei verfassungswidrig, so das Gericht. Wolf hatte die Kommunalwahlen auf den Tag der Europawahl am 7. Juni vorziehen wollen. Jetzt soll am 30. August gewählt werden und nicht, wie von der Opposition gefordert, zusammen mit der Bundestagswahl am 27. September. Ein Termin im August verbessert die Chancen der CSU, bei den Europawahlen die Fünfprozenthürde zu überspringen. Ohne Kommunalwahl dürfte die Wahlbeteiligung in NRW geringer ausfallen – bayerische Stimmen haben so mehr Gewicht. WYP