Bikker doch vollstreckbar?

HAGEN taz ■ Die Staatsanwaltschaft Hagen hat bestätigt, den Fall Herbertus Bikker erneut zu prüfen. Sie beantragt nun beim Landgericht Hagen, dass gegen den ehemaligen SS-Mann eine in den Niederlanden ausgesprochene lebenslange Haftstrafe in Deutschland vollstreckt werden kann. Bikker war 1949 im niederländischen Arnheim wegen Zusammenarbeit mit Deutschen, Freiheitsberaubung von Niederländern und Tötung von zwei Menschen zum Tode verurteilt worden.

Ein deutsches Verfahren vor dem Landgericht Hagen war Mitte Mai nach sieben Jahren wegen Verhandlungsunfähigkeit des 88- jährigen Angeklagten eingestellt worden. Herbertus Bikker war vor dem Landgericht in Hagen vorgeworfen worden, den holländischen Widerstandskämpfer Jan Houtman 1944 vorsätzlich ermordet zu haben. In diesem Falle hätte ihm auch in Deutschland eine hohe Strafe gedroht. HOP