Teure Wortwahl

Volksverhetzung ohne Volk: Hamburger Friseur wegen rassistischer Beleidigungen zu Geldstrafe verurteilt

Es war ein Streit unter Nachbarn, bei dem es um eine Katze ging, als Patrick L. in voller Wut die Wortwahl entglitt: „Arschloch, Hurensohn“, dann noch schlimmer: „Dreckiger Ausländer“ und schließlich unverzeilich: „Euch sollte man vergasen!“, entfuhr es seinem Mund. Ein Nachbar und sein Dackel hörten mit, der rassistisch Beschimpfte ging zur Polizei und Patrick L. landete gestern vor dem Amtsgericht Altona. Dort zeigte sich der 26-jährige Friseur gestern reumütig: „Die schlimmsten Worte die man sagen kann“, räumte er mit gesenktem Kopf ein: „Das hätte mir nie passieren dürfen.“

Bei dem Beleidigten und auch seiner Familie hat Patrick L. sich längst entschuldigt, der Geschädigte bereut mittlerweile „deswegen zur Polizei gelaufen“ zu sein. Doch die schlimmen Worte und auch die Anzeige lassen sich nicht mehr zurückholen. „Volksverhetzung“ heißt der passende juristische Straftatbestand, wobei es allerdings nebensächlich bleibt, dass das potenziell verhetzte Volk in Person des Hundehalters eher unbeabsichtigt mithörte.

90 Tagessätze Mindeststrafe stehen auf diesen Tatbestand. Für den Friseur, der so wenig verdient, dass er Sozialhilfe beziehen muss, eine empfindliche Strafe. Gegen einen entsprechenden Strafbefehl hat er Widerspruch eingelegt, doch zu seiner Verteidigung kann und will er gar nichts vorbringen. Seine Aussage deckt sich mit der des Geschädigten, so dass der Zeuge und sein Dackel den Gerichtssaal ungehört wieder verlassen können. „Um die Mindeststrafe kommen wir nicht herum“, befindet die Amtsrichterin und empfiehlt dem Angeklagten den Widerspruch zurückzunehmen. Der willigt schließlich ein, wird 1.500 Euro abstottern und dürfte für die Zukunft gelernt haben, dass unbedachte Schmähungen sehr, sehr teurer werden können. mac