Keine Klage gegen Hartz IV

BERLIN taz ■ Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar wird nicht gegen die Hartz-IV-Formulare klagen. „Die Bundesanstalt für Arbeit ist uns entgegengekommen“, sagte Schaar-Sprecher Peter Büttgen der taz. „Es gibt derzeit keine Überlegungen für eine Klage.“ Die BA gibt inzwischen ein separates Formular für das eigene Einkommen heraus, sodass der Arbeitgeber beim Ausfüllen seines Formulars diese Angaben nicht mehr nachsehen kann. Auch gegen die Krankenkassen-Quittungen für Taxifahrten will Schaar nicht vor Gericht ziehen. Ein Kranker muss einem Taxifahrer diese Quittung geben, damit die Kasse ihm die Fahrt erstattet. Auf dem Papier sollte das konkrete Leiden des Patienten vermerkt werden. Der Gemeinsame Bundesausschuss von Ärzten und Krankenkassen kündigte inzwischen eine Überarbeitung an. DAS