Verdi scheitert vor Gericht

Düsseldorf dpa/taz ■ Die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi ist mit ihren geplanten „Zwangsdarlehen“ von Mitarbeitergehältern vor dem Düsseldorfer Arbeitsgericht gescheitert. Die Richter sahen den Grundsatz der Lohngleichheit verletzt, weil Teilzeit-Mitarbeiter von der Gehaltsstundung ausgenommen werden sollten. Verdi hatte mit dem Gesamtbetriebsrat vereinbart, wegen der Finanzmisere der Gewerkschaft drei Jahre lang fünf Prozent der Gehälter der 4.500 Mitarbeiter einzubehalten. Diese sollten verzinst und später ausgezahlt werden. Zudem soll die Arbeitszeit ohne Lohnausgleich um fünf Prozent reduziert werden. Nach Ansicht des Amtsgericht sei die Vereinbarung grundsätzlich zulässig. Nicht gerechtfertigt sei, den Teilzeit-Mitarbeitern die Bezüge relativ sogar zu erhöhen, während alle anderen Lohneinbußen hinnehmen müssten. Mitarbeiter, die ihre Arbeitszeit freiwillig auf 50 oder 80 Prozent reduzieren, sollten 80 sowie 90 Prozent ihrer Bezüge weiter erhalten. KAY