Software hat Schuld
: HAW verschickt falsche Bescheide

Eine aufgeregte Pressemeldung von Studierenden ratterte gestern durch die Faxe der Redaktionen. Darin berichtete der AStA der Hochschule für Angewandte Wissenschaften (HAW) über den Versand rechtswidriger Gebührenbescheide an Studierende der Lehrstätte. Das Studierendenzentrum der HAW hatte zuvor einen Beitragsbescheid des AStA verschickt, der sich üblicherweise auf 150 Euro fürs HVV-Semesterticket und einen Obulus für die studentische Selbstverwaltung beläuft. Diesmal belief sich die Zahlungsforderung des AStA jedoch auf stolze 650 Euro. Die Verwaltung hatte offenbar die neue Langzeitstudiengebühr von 500 Euro draufgeschlagen. Dabei ist an der HAW jetzt erst die Frist abgelaufen, in der von dem Strafgeld betroffene Studierende Befreiungsgründe geltend machen können. „Die Studierenden werden komplett in die Irre geführt“, empörte sich gestern AStA-Vorstand Markus Becker, „und rennen uns hier die Türen ein.“ Das Präsidium der Hochschule müsse die Gebührenbescheide „sofort zurücknehmen“.

Das versprach denn auch hektisch der Leiter des Studierendenzentrums, Jens Leichsenring. Bei den Bescheiden handele es sich um „ein Versehen, sie sind fehlerhaft“, erklärte er der taz. Die saftige Zahlungsaufforderung im Namen des AStA sei im Zuge der Verschickung von Semesterunterlagen für den kommenden Winter an etwa 165 Studierende gegangen. „Die Software hat die unterschiedlichen Beiträge von Studiengebühren der Hochschule einerseits und Beiträgen der Studierendenschaft andererseits unrichtig zugeordnet“, erklärte Leichsenring. Die Hochschule werde sich umgehend bei den Betroffenen entschuldigen und die Bescheide „unverzüglich aufheben“. wei