Im Zweifel gegen den Angeklagten

Klaus F. soll Nils J. vergewaltigt haben. Viele Fakten sprechen für seine Unschuld, „jegliche menschliche Erfahrung“ der Staatsanwältin spricht dagegen

VON MARTIN REICHERT

Der neunzehnjährige Abiturient Nils J. hat ordentlich getankt an jenem frühen Morgen des 26. Mai 2001, er hatte auch etwas zu feiern gehabt: Die Aufnahmeprüfung zum Offiziersanwärter war bestanden. Zusammen mit Kumpels trinkt er in der Disko zehn bis fünfzehn Bier, bevor er sich mit, später gemessenen, 1,37 Promille Alkohol im Blut auf den Weg nach Hause macht. Auf der Fahrt geht es ihm nicht besonders gut, er lässt sich am Ortseingang absetzen, um die restliche Strecke zu Fuß zu gehen. Plötzlich hält ein VW-Bus neben ihm, der Fahrer, ein älterer Mann, kurbelt das Fenster herunter und fragt ihn nach dem nächsten Zigarettenautomaten. Nils J. steigt arglos ein, um dem Fremden den Automaten zu zeigen. Doch plötzlich hält ihm der Mann eine Pistole an den Kopf und sagt: „Ich will dir einen blasen. Wenn du ein Problem damit hast, dann schau dir die Waffe an.“

Der junge Mann ist völlig verstört und lässt es über sich ergehen: Der Täter öffnet ihm Gürtel und Hose, bringt ihn gegen seinen Willen manuell und oral zum Höhepunkt, während er ihm die Waffe an die Schläfe drückt. Anschließend wischt der Täter das Sperma mit Toilettenpapier ab und wirft es in einen Mülleimer im hinteren Teil des Busses. Der Täter sagt: „Wir fahren jetzt zu mir.“ Während der Fahrt beginnt Nils J. wieder klare Gedanken zufassen, seine Ohnmacht verwandelt sich in Wut: Er vertreibt den Täter und bewirft ihn mit Gegenständen aus dem Auto. Nachdem der Täter geflohen ist, sucht Nils J. seine Kumpels, um den Peiniger zu suchen und zu verprügeln. Schließlich ruft er die Polizei. Die Erlebnisse des Abiturienten werden aktenkundig. So weit die Geschichte, wie Nils J. sie beim Prozess vor dem Landgericht Verden zu Protokoll gibt.

Der Täter, Klaus Fuchs, heute 48 Jahre, ein arbeitsloser Erzieher, sitzt nun wegen Vergewaltigung in Haft, er wurde zu vier Jahren Freiheitsentzug verurteilt – zu Unrecht, behauptet er. Nils J., inzwischen 22, lebt sein Leben zwischen Bundeswehr, Disko und Basketball weiter. „Zwischen Genie und Wahnsinn“, so wird er von den Mannschaftskollegen auf der Homepage seines Vereins charakterisiert, sein Porträt ist jedoch mittlerweile entfernt. Über die Ereignisse will er nicht sprechen, eine schriftliche taz-Anfrage beantwortet er telefonisch und sehr aggressiv: „Du bist wohl ein Kumpel von Fuchs! Soll ich dieses Schreiben als Kontaktanzeige werten“ – ein Foto des Autors war beigefügt, nicht unüblich bei einer vorsichtigen Kontaktaufnahme mit traumatisierten Opfern. T. fühlt sich in seiner Ehre als Offiziersanwärter angegriffen, droht mit seiner Anwältin. Die Anwältin schreibt, dass ihr Mandant nicht mit der Presse sprechen wolle, sich um eine gewisse Normalität in seinem Leben bemühe und dass er froh sei, die damaligen Verhandlungstage vor Gericht überstanden zu haben. Nils J. will nach vorne blicken.

Klaus Fuchs hingegen ist obsessiv mit dieser Vergangenheit beschäftigt. Er muss das auch, denn er will unbedingt seine Unschuld beweisen. Normalität ist in seinem Leben nicht möglich. Seit 5. Juli 2001 sitzt er in Haft, in der JVA Meppen, momentan auf dem so genannten Tatleugnerflur. Keine Chance auf vorzeitige Entlassung. Die so genannte Zweidrittelprüfung ging wegen einer negativen Stellungnahme der JVA-Oberen zuungunsten des Häftlings aus, der da behauptet : „Es wundert mich nicht, dass Herr J. froh ist, die Verhandlung überstanden zu haben. Er musste schließlich ununterbrochen lügen.“

Klaus Fuchs ist nicht einer von diesen netten Homosexuellen, mit denen man Werbung für Kaffee oder Tiefkühlgerichte macht. Klaus Fuchs sitzt im Knast, raucht billigen Tabak und sieht mitgenommen aus, er leidet an Diabetes. Vor seiner Haft wohnte der arbeitslose Erzieher nicht in der Großstadt, sondern in der niedersächsischen Provinz, statt in Lokalen der Homoszene verkehrte er in Parks und auf Autobahnraststätten.

An diesen Orten haben Männer untereinander Sex, ohne sich selbst und das, was sie tun, beim Namen zu nennen: Verheiratete Männer sind dort auf nächtlichen Abwegen, einsame „heterosexuelle“ Fernfahrer lassen sich verwöhnen. Alles ohne Eintritt, ohne Regenbogenflagge und ohne Bekenntnis zur schwulen Szene mit ihren Identitätsangeboten und Zwängen, ihren teilweise schrillen Angehörigen, die schon lange nicht mehr das Licht der Öffentlichkeit scheuen und sogar höchste politische Ämter ansteuern. Klaus Fuchs begehrt „richtige Männer“ und „richtige Jungs“. 1987 wurde ihm dies schon einmal zum Verhängnis, aufgrund des damals noch gültigen Paragrafen 175 wurde er zu einem Jahr und drei Monaten auf Bewährung verurteilt – er hatte einem betrunkenen Siebzehnjährigen Jugendlichen einen geblasen. Laut Fuchs einvernehmlich, Probleme hätte es erst gegeben, nachdem die Eltern des Jungen von der Sache erfahren hatten.

Der Paragraf 175 ist mittlerweile abgeschafft, die Vorstrafe ist jedoch weiterhin aktenkundig, auch ein weiteres, eingestelltes Verfahren wegen angeblicher sexueller Nötigung und Belästigung eines Minderjährigen: „Herr Fuchs, wir haben eine einschlägige Akte über sie“, hatten die zum Tatort geeilten Polizisten an jenem Morgen zu ihm gesagt. Dabei hatte Klaus Fuchs die Polizei selbst angerufen, noch vor Nils J., der erst nachzog, als er bereits wusste, dass die Polizei unterwegs war.

Klaus Fuchs erzählt ohnehin eine ganz andere Geschichte als Nils J., sie ist ausführlicher, denn Fuchs will reden, gerade mit der Presse, und das geht so: Klaus Fuchs ist mit seinem VW-Camper auf dem Nachhauseweg von Hannover, wo er auf der Jagd nach Männern unterwegs gewesen ist. Eine Ortschaft vor seinem Zuhause fällt ihm in Höhe Ortseingang ein gut aussehender junger Mann auf: groß, schlank, sportlich. Sein Begehren ist geweckt. Er stoppt, fragt nach einem Zigarettenautomaten. Der junge Mann steigt ein, sagt: „Was wollt‘ste?“ Fuchs fragt erneut nach Zigaretten, der junge Mann bietet ihm eine seiner Marlboros an und fragt Fuchs im Gegenzug nach einem Bier und bekommt es: Der Pädagoge holt eine Dose „Adelskrone“ aus dem Heck seines Busses. Nils schlägt vor, gemeinsam ein Bier an der nahe gelegenen Aller zu trinken, und dirigiert den Fahrer dorthin. Klaus Fuchs ist begeistert: Er sitzt im Auto mit einem jungen, hübschen und charmanten Mann vor dem Aller-Deich, genießt das Panorama und denkt sich: „Selbst wenn der nicht schwul ist, vielleicht hat er ja Bock auf Sex?“ Betrunken genug war der junge Mann schließlich.

Fuchs pirscht sich im Gespräch vorsichtig heran, während J. sich hauptsächlich für Fuchs’ teures Handy interessiert, auch für dessen PIN-Code und Gerätenummer. Eine gemeinsam gerauchte Havanna-Zigarre liefert Fuchs die zündende Idee für einen möglichen Übergang zum Sex: „So ein Ding müsste man haben“, sagt er zu J., „So eins hab ich“, antwortet der Offiziersanwärter und greift sich in den Schritt. „Nur im Traum oder wenn ich dir einen blase?“, antwortet Fuchs. „Hast du was dagegen, wenn ich dir einen blase?“, fragt er schließlich. Nach einer Zitterpause, der Junge hätte bei dieser Frage ja auch ausflippen können, kommt die Antwort: „Ja, mach man.“

Klaus Fuchs macht sich ans Werk, doch im beengten Fahrgastraum des VW-Busses will das nicht recht klappen, er kommt nicht heran an das Objekt seiner Begierde, die Gangschaltung ist im Weg, auch die langen Beine des Basketballspielers. Er geht mit dem immer noch willigen jungen Mann nach hinten, wo sich eine Matratze befindet. In entspannterer Atmosphäre lässt sich der Jungmann von dem älteren Schwulen mit Hand und Mund bedienen, dabei die Schuhe anlassend, Klaus Fuchs befriedigt sich derweil selbst. Beide kommen nach einiger Zeit zum Höhepunkt, safe, denn das Sperma des Offiziersanwärters spritzt auf dessen Bauch, eine Wolldecke und andere Einrichtungsgegenstände des Campers.

Aber dann legt sich Fuchs auf den jungen Mann, und das ist diesem nicht recht: „Geh doch mal runter, Mensch, bist du schwer.“ So viel Nähe war dem jungen Mann dann doch zu viel. Fuchs wischt beider Sperma mit Toilettenpapier ab. Danach zieht T. die Hosen hoch und geht wieder nach vorne, um eine Zigarette zu rauchen. Er will sich schon wieder über das Handy unterhalten, Fuchs räumt das Heck auf und will nach Hause, denn es ist bereits hell. J. dirigiert den Fahrer zurück ins Dorf, allerdings nicht zu dem Haus, in dem er tatsächlich wohnt. In einer Siedlung angekommen, weigert sich Nils J. auszusteigen. Er will etwas „Materielles“ haben, wenn nicht das Handy, dann etwas anderes – Klaus Fuchs wittert Gefahr: Auf keinen Fall will er sich abziehen lassen. Es kommt zum Streit, Nils J. greift sich einen Stein aus der Ablage der Beifahrertür des Busses und schlägt ihn Fuchs an den Kopf, tobt, randaliert. Fuchs ist verletzt, er ergreift die Flucht, versteckt sich in einem Busch und ruft von dort aus über Handy die Feuerwehr, nachdem er bei der Polizei nicht durchgekommen ist.

Zwei Versionen einer Geschichte, die im Rahmen langer Prozesstage alle Beteiligten und deren Vorstellungskraft überfordern sollte. Ist es möglich, dass ein junger, nach eigenen Angaben heterosexueller Mann, der im Gegenteil laut eigener Aussage „eher Probleme mit Schwulen“ hat, sich von einem älteren Mann mitten in der Nacht einfach mal einen blasen lässt? Ist es möglich, dass man einen heterosexuellen Mann mit vorgehaltener Waffe dazu zwingen kann, eine Erektion nebst Samenerguss zu bekommen? Im Prozess vor dem Verdener Landgericht stand Aussage gegen Aussage, die Staatsanwältin befand, dass Fuchs’ Version „jeglicher menschlichen Erfahrung“ widerspreche – zumindest jener einer bürgerlichen Staatsanwältin aus Verden, die nachts mutmaßlich noch nie allein in einem Cruising-Park oder im Gebüsch einer einschlägigen Autobahnraststätte war.

Die zu Rate gezogenen medizinischen Gutachter vertraten unterschiedliche Meinungen, die Staatsanwaltschaft kam jedoch zu dem Schluss: „Der Körper spielte mit, wo der Verstand nicht wollte.“ Gut Bescheid weiß man in Verden nämlich mit anderen grausamen Bildern: Im Stadtwald der Kleinstadt wurde im Mai 1992 die halb nackte Leiche eines dreizehnjährigen Jungen gefunden, Opfer jenes „Schwarzen Mannes“ von dem man vermutet, dass er nun in Frankreich sein Unwesen treibt. Hatte Klaus Fuchs, ein Erzieher, der in einem Verein für straffällig gewordene Jugendliche tätig war, „einschlägig vorbestraft“, die klischeehafte Verkörperung eines fehlgeleiteten pädagogischen Eros, einfach schlechte Karten vor Gericht?

Die Tatwaffe wurde nie gefunden, ein Waffenbesitz konnte Fuchs nicht nachgewiesen werden, das Gericht vermutete, es habe sich eben um eine Schreckschusspistole gehandelt. Laut Aussage des Opfers hatte Fuchs die Pistole aus einer Ablage an der Fahrertür gezogen, eine spätere Besichtigung des Fahrzeugs ergab: Dort befand sich gar keine Ablage. Gutachter des Niedersächsischen Landeskriminalamts fanden eine eindeutig Nils J. zuzuordnende Spermaspur auf einer „altrosafarbenen Wolldecke“, die sich laut Klaus Fuchs im Heck des Wagens befunden hatte, Nils J. konnte sich an keine Decke im Frontbereich erinnern. Es handelt sich um eine so genannte Abklatschspur, also um einen direkten Treffer, der nicht von einem auf die Decke gefallenen Stück Papier stammen kann – demnach hätte sich der Verkehr tatsächlich im Heck des Busses abgespielt, so wie Klaus Fuchs behauptet. Fuchs’ Geschichte deckt sich mit dem tatsächlichen zeitlichen Ablauf, der sich von vier Uhr morgens, einsetzender Morgendämmerung, bis sechs Uhr, zum Eintreffen der Polizei, erstreckte. Nils J.s Version der Geschichte hätte lediglich 45 Minuten in Anspruch genommen. Fuchs Verteidigung hatte mit einem Wettergutachten nachgewiesen, dass die „mittlere nautische Dämmerung“ an diesem Morgen um vier eingesetzt hatte, Opfer und Täter hatten übereinstimmend beschrieben, dass sie zum Zeitpunkt der einsetzenden Dämmerung aufeinander getroffen waren. Eine von Fuchs’ Verteidigung geforderte Untersuchung aller im Auto befindlichen Haare wurde abgelehnt: zu aufwändig. Außerdem sei der Wagen erst vier Wochen nach der Tat sichergestellt worden, in diesem Zeitraum hätten die Haare des Opfers von anderen Personen in den Heckbereich verbracht werden können. Ein unverständlicher Ermittlungsfehler der Staatsanwaltschaft. Fuchs’ Anwälte sprechen gar von einem Justizirrtum: Damals hatten sie einen Befangenheitsantrag gegen die gesamte Strafkammer gestellt, vergeblich versucht, Fuchs aus der Untersuchungshaft herauszuholen. Bislang blieben alle juristischen Vorstöße in diese Richtung ohne Erfolg.

Klaus Fuchs aus dem „Tatleugnerflur“ kämpft gegen das Urteil, auch wenn er nicht daran glaubt, vor Ablauf seiner Haftzeit Erfolg zu haben. Er sammelt Spendengelder, um die Haare auf der Matratze analysieren zu lassen, und hofft, dass ein positives Ergebnis für die Wiederaufnahme eines Verfahrens reicht, dessen Ausgang in einem möglicherweise zu hohen Maß von der Vorstellungskraft, den Ängsten und Vorurteilen der Strafkammer bestimmt war.

In Großstädten hätte der ein oder andere Richter vielleicht aufgehorcht: Ein junger Mann, der sich von einem älteren Schwulen befriedigen lässt und anschließend etwas „Materielles“ dafür haben möchte, schlussendlich gewalttätig wird – in Berlin oder Hamburg wäre so eine Geschichte keineswegs unglaublich, sondern Justizalltag. War Klaus Fuchs vielleicht gar nicht der Täter, sondern im Gegenteil Opfer homophober Gewalt? Hat sich das Opfer als Gelegenheitsstricher versucht und die Kontrolle über die Situation verloren? Fuchs’ Anwälte hatten versucht, in diese Richtung zu argumentieren – erfolglos. Bekannt ist, das „latente Homosexualität“ oft Hand in Hand mit homophober Gewalt geht, bekannt ist, dass „heterosexuelle Männer“ sich gelegentlich auf sexuellen Verkehr mit anderen Männern einlassen, bekannt ist, dass es nach diesem Verkehr manchmal zu Gewalttaten kommt, mit deren Hilfe diese Männer die Ordnung und ihre Überlegenheit wiederherstellen zu können glauben – ganz normale Gewalt gegen Schwule.

Fuchs’ Version der Ereignisse wäre nicht originell, die von Nils J. durchaus: Ein schwuler Täter vergewaltigt sein Opfer, indem er sich selbst in die passive Rolle begibt und das Opfer sexuell befriedigt, obwohl er doch, ausgestattet mit einer Pistole, alle Macht auf seiner Seite hat. Wer hat in dieser Auseinandersetzung mehr zu verlieren? Der vorbestrafte Klaus Fuchs musste um seine Freiheit und seine berufliche Reputation fürchten. Für Nils J. standen in der Verhandlung seine Reputation als heterosexueller Mann und seine Bundeswehrkarriere auf dem Spiel, zurückrudern konnte er nicht mehr, auch heute nicht mehr, denn dann hätte er sich strafbar gemacht. Seine während des Prozesses erregt geäußerte Frage: „Aber ich kann doch die Anzeige noch zurückziehen?“, wurde durch den Vorsitzenden Richter mit einem Kopfschütteln beantwortet. Klaus Fuchs will nach der Haftentlassung ins Ausland gehen oder zumindest in die Großstadt, in seinem Beruf als Erzieher wird er nicht mehr arbeiten können, seine Gesundheit ist ruiniert durch die Haft, sagt er.

Eine Zelle mit separater Toilette, ein Holzbett, ein kaputter Schrank, ein Fernseher und ein paar Bücher – das ist momentan Fuchs’ Welt; zum Hofgang geht er nur noch sporadisch. Er kapselt sich ab und betrachtet sich als „Mönch in Klausur“, inklusive erzwungenen Zölibats. Im Knast weiß kaum einer, dass er schwul ist, er hat Angst vor Diskriminierung und Gewalt. Seine Zeit widmet er dem Kampf um seine Rehabilitierung, er liest Kommentare zu Gesetzestexten, schreibt Briefe an Journalisten. Die Hamburger Schwulenzeitung hinnerk hat über seinen Fall berichtet, ein ehemaliger Mitgefangener hat für ihn eine Website eingerichtet: www.derfallfuchs.de. Dort präsentiert er auf rosa Hintergrund Fuchs’ Version der Vorfälle unter „Was wirklich geschah“, und ein Ticker vermeldet, dass bereits über 1.700 Euro für die Haaranalyse zusammengekommen sind; Fuchs braucht 5.000 Euro.

Seine ganze Hoffnung richtet sich auf diese Analyse, die mittels harter Fakten endlich beweisen soll, dass seine Version stimmt. „Ich bin im Kinderheim groß geworden, und jetzt sitze ich schon wieder in einer Verwahranstalt“, sagt Klaus Fuchs und hat Tränen in den Augen. Er ist nicht der Typ, den man in den Arm nehmen möchte, er ist ein bisschen seltsam und auf eine verstörende Weise schräg.

MARTIN REICHERT, 31, Autor in Berlin, wurde auf den Fall Klaus Fuchs über die Zeitschrift Hinnerk aufmerksam und interviewte den Häftling im Meppener Knast im Frühsommer