Befangenheit hat keine Folgen

KÖLN taz ■ Wegen Befangenheit hätte Ratsherr Karl-Jürgen Klipper (CDU) im Februar im Kölner Rat nicht darüber mit abstimmen dürfen, ob der Rat im Dezember 2003 zu Recht per Dringlichkeitsentscheidung den Maternusplatz in Rodenkirchen verkauft hat. Das stellte die Bezirksregierung nach einer Prüfung des Vorgangs fest.

Der Käufer, Olaf Junge, sei ein Mandant des Steuerberaters Klipper und habe durch diese Entscheidung einen „direkten Vorteil erlangt“. Außerdem sei die Entscheidung im Dezember rechtswidrig gewesen, da es keine Gründe für eine gegeben habe. Auch an dieser Dringlichkeitsentscheidung hätte Klipper nicht mitwirken dürfen.

Folgen hat die Feststellung der Bezirksregierung indes nicht. Zum einen seien durch den Verkauf bereits Fakten geschaffen worden, zum anderen sei die Stimme Klippers bei der Ratsentscheidung nicht ausschlaggebend gewesen. Regierungspräsident Jürgen Roters mahnte, künftig mit dem Thema Befangenheit „sensibler“ umzugehen. Und er rügte: „Eine frühzeitige Selbstprüfung durch die Stadt wäre angezeigt gewesen.“ Klipper war im Frühjahr Rolf Bietmann als CDU-Fraktionsführer im Rat nachgefolgt. SCH