in kürze MIETRECHT
: Maßvoll renovieren

Mieter müssen Wohnungen nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) nicht über den tatsächlichen Bedarf hinaus renovieren. Vertragsklauseln, die übliche Renovierungsfristen verkürzen, sind deshalb unwirksam. Das entschied der BGH mit Blick auf hessische Mustermietverträge (Az.: VIII ZR 361/03). (afp)