NPD unter gerichtlichem Schutz

Eine einstweilige Anordnung des Landesverfassungsgerichts Meck-Pomm stärkt auch die Rechte von NPD-Abgeordneten. Beantragt hatten sie Parlamentarier der Grünen

Ludwigslust taz ■ Die NPD nutzte die neuen Möglichkeiten als erste. Zwei Wochen ist es her, dass das Landesverfassungsgericht (LVG) Mecklenburg-Vorpommern per einstweiliger Anordnung entschieden hat, dass bereits zwei Abgeordnete in einem Kommunalparlament als Fraktion gelten und ihnen damit mehr Rechte zustehen – auf Antrag der Grünen. Flugs protestierten die NPDler am Sonnabend in Ludwigslust gegen die Schließung der Kinderstation im örtlichen Krankenhaus – als „Kreistagsfraktion“.

Die vorläufige Entscheidung des LVG kommt der NPD gerade recht. Denn in den nächsten Jahren will die älteste neonazistische Partei der Republik ihren Kampf um die Parlamente vor allem auf Komunalebene führen, um von „unten“ als „Volkspartei“ wie in den 60er-Jahren zu wachsen. Aufgrund der LVG-Entscheidung könnten die NPD-Parlamentarier künftig eine größere finanzielle und personelle Ausstattung beanspruchen sowie Akteneinsicht bei Behörden und Dringlichkeitssitzungen beantragen. Voraussichtlich im Herbst urteilt das Gericht endgültig über den Fraktionsstatus.

Seit dem Kommunalwahlkampf im Juni bemüht sich der NPD-Landesverband verstärkt, soziale Fragen mit neonazistischen Lösungen zu beantworten. Statt bei der „Kinder- und Familienpolitik des Volkes“ zu sparen, fordern die beiden NPD-Fraktionsabgeordneten Stefan Köster (30) und Klaus Bärthel (65) denn auch in Zentrum von Ludwigslust lieber bei „der Zuwanderung osteuropäischer Billiglohnarbeiter“ zu sparen.

Die Polizei ließ die beiden gewähren, kaum ein Passant nahm Notiz von ihnen. Nur vor einem Lebensmittelgeschäft beschwerte sich ein Anwohner bei der Polizei: „Muss das sein?“ Muss nicht, aber darf. Andreas Speit