Spielbank drohen neue Klagen

Aus Mangel an Beweisen droht die Schadensersatzklage eines Spielsüchtigen gegen das Bremer Casino zu scheitern. Die nächsten Kläger aber stehen schon bereit

Bremen taz ■ Auf die zur Westspiel-Gruppe gehörende Bremer Spielbank könnten weitere Schadensersatzklagen zukommen. Das kündigte gestern am Rande eines Prozesses vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht der Rechtsanwalt des früheren „Hochspielers“ Klaus S. an. Noch in diesem Jahr werde unter anderem ein spielsüchtiger Bankräuber gegen das Casino klagen, der das verspielte Geld zurück wolle.

Im gestern fortgesetzten Schadensersatzprozess forderte Kläger Klaus S. vom Casino insgesamt 68.000 Euro zurück, die er an zwei Tagen in den Jahren 1999 und 2000 dort verloren haben will. Die Spielbank, argumentierte er, hätte seine Sucht erkennen und ihn sperren müssen. Das Gericht ließ S. gestern allerdings nicht viel Hoffnung. S. müsse belegen, dass er an den fraglichen Tagen tatsächlich im Casino gewesen sei und so viel Geld verloren habe, machte Richter Lüder Blome deutlich. Das aber gehe auch aus den internen Unterlagen, die die Spielbank auf Verlangen des Gerichts vorlegen musste, nicht hervor.

Nur wenn dem Gericht Anhaltspunkte dafür vorlägen, dass das Casino Unterlagen „schuldhaft nicht vorgelegt oder gezielt vernichtet“ habe, würde sich die Beweislast umdrehen, sagte Blome. Die Aussagen einer zuletzt als Zeugin geladenen früheren Mitarbeiterin des Casinos ließen diesen Schluss jedoch nicht zu.

„Mich rufen regelmäßig Casino-Angestellte an, die sagen, dass es Aufzeichnungen über mich gibt“, beteuerte S. Ob das Gericht aber einen weiteren Ex-Mitarbeiter vernehmen wird, ist fraglich. Der Antrag sei zu spät eingegangen, hieß es. sim