HARTZ IV

Ab Januar werden die Arbeitslosen- und Sozialhilfe zum Arbeitslosengeld II zusammengelegt. Ein Langzeitarbeitsloser erhält dann im Westen 345 Euro, im Osten 331 Euro. Sind beide Partner arbeitslos, erhält jeder 90 Prozent, also 311 Euro im Westen. Kinder bekommen Sozialgeld. Für Kinder unter 14 Jahren sind es 60 Prozent des Regelsatzes, 80 Prozent für Kinder über 14 Jahre. Zusätzlich werden die Unterkunftskosten getragen – das sind Miete und Heizung. Strom und Wasser müssen aus dem Arbeitslosengeld II bestritten werden. Etwa drei Viertel der Arbeitslosenhilfeempfänger werden sich künftig schlechter stehen. Im Osten verlieren 36 Prozent ihre Ansprüche ganz, im Westen etwa 20 Prozent. 51 Prozent im Westen und 44 Prozent im Osten bekommen weniger als bisher. Denn bisher wurde das Einkommen des Partners bei der Arbeitslosenhilfe nicht angerechnet. Sie richtete sich nach dem letzten Nettoeinkommen und betrug in der Regel 53 Prozent, bei Eltern 57 Prozent. Der Antrag für das neue Arbeitslosengeld II umfasst: 6 Seiten Hauptantrag sowie 2 Seiten zu den Wohnungskosten, 2 Seiten zum Einkommen sowie 4 Seiten zum Vermögen. UH