Mehr Schutz vor Telefonwerbung

BERLIN afp ■ Am Telefon geschlossene Verträge sollen künftig nur mit einer schriftlichen Bestätigung gültig sein, und Fahrgäste der Bahn sollen nach einer Verspätung von 60 Minuten einen Anspruch auf Schadenersatz bekommen. So sieht ein Kompromiss aus, den die unionsregierten Bundesländer Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) vorschlagen. Die Länder wollen eigentlich zwei Verschärfungen zugunsten der Verbraucher: einmal die Bestätigung bei am Telefon geschlossenen Verträgen, zum anderen den Anspruch auf eine Entschädigung für Bahnkunden schon nach 30 Minuten Verspätung. Da Zypries beides ablehnt, der Bundesrat aber beim Fahrgastrecht zustimmen muss, machten Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen nun das Kompromissangebot: Sie segnen das von Zypries vorgeschlagene Fahrgastrecht ab, die Ministerin kommt den Ländern dafür bei der Telefonwerbung entgegen.