ZAHLEN AN MINDERJÄHRIGE
: Unterhalt verpflichtet

Wer für ein minderjähriges Kind Unterhalt zahlt, muss sich notfalls einen Nebenjob suchen, um die Zahlungen sicherzustellen. Das geht aus einem Beschluss des Saarländischen Oberlandesgerichts Saarbrücken hervor. Die Elternverantwortung erfordere für die Ausübung dieser Nebentätigkeit auch Freizeit zu opfern. (dpa)