V-Mann verriet Razzia an Neonazi

POTSDAM dpa ■ Ein V-Mann des Brandenburger Verfassungsschutzes hat 2001 eine Polizeirazzia an die Neonaziszene verraten. Damit haben die Ermittlungen den Vorwurf des Geheimnisverrats durch den rechtsextremen Spitzel Christian K. bestätigt. Der Durchsuchungstermin sei dem Mann von seinem damaligen V-Mann-Führer mitgeteilt worden, teilte die Staatsanwaltschaft mit. Ein strafrechtlich relevantes Verhalten von Behördenmitarbeitern sei nicht zu erkennen. Der V-Mann hatte die polizeiliche Durchsuchung danach am 6. Februar 2001 in einem Telefonat an Brandenburgs größten Händler für Nazimusik (Sven S.) verraten. Das Gespräch war vom LKA abgehört worden, weil die Staatsanwaltschaft Potsdam gegen Sven S. wegen Volksverhetzung ermittelte. Dass der V-Mann-Führer den V-Mann über die Razzia informierte, sei strafrechtlich nicht relevant, weil dies geschah, „um den verpflichteten V-Mann zu veranlassen, sich im Interesse der Geheimhaltung seiner Funktion von der Aktion fernzuhalten“. Der in Medien erhobene Vorwurf, das LKA habe von dem aufgezeichneten Telefonat fehlerhafte Abschriften gefertigt, bestätigte sich laut Staatsanwaltschaft nicht.