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Abgewichen wird nur nach rechts

betr.: „Der richtige Glaube muss es sein“, taz vom 19. 2. 09, „Die Widersacher“, taz vom 23. 2. 09

Ein Theologieprofessor, der an der Universität zukünftige Pfarrer über Legenden unterrichtet, sollte auch das Recht haben, die historische Wahrheit zu erforschen und zu lehren. Ihm kann nicht verwehrt sein, wissenschaftliche Methoden einzusetzen, um eine antijudäische und vom römischen Staat und Vatikan adaptierte Herrschaftsideologie ihrer auf Lügen und Fälschungen fußenden Macht- und Expansionsdiktionen zu entkleiden. Wenn der 1.700-jährigen Geschichte geheiligter Kreuzzüge in Zukunft die kirchliche Rechtfertigung entzogen werden soll, macht es Sinn, Religion nicht mehr für Gewaltexzesse zu instrumentalisieren, sondern der Schweitzer’schen Maxime „Ehrfurcht vor dem Leben“ zu verpflichten. Religionsforschung, die nicht mit wissenschaftlichen Methoden betrieben wird und nicht der Wahrheitsfindung dienen darf, gehört nicht an die Universität. Daher hätten die dem Grundgesetz verpflichteten Bundesverfassungsrichter nicht das partielle Berufsverbot für Professor Lüdemann, sondern die Trennung der Ideologie und Kirche von der staatlichen Uni unterstützen sollen.

Solange Theologen der Universität das Wahrheitsmonopol ihres Konzerns bzw. das Unfehlbarkeitsdogma des Stellvertreter Gottes in Rom vertreten müssen, wie in Regensburg von Bischof G. L. Müller erzwungen, können sie nicht frei forschen oder mit einer „Petition Vaticanum 2“ auf Gehör der Vernunft hoffen. Abweichungen sind nur nach rechts in Richtung Piusbruderschaft oder Opus Dei erlaubt. Die nächste Lehrauftragsentziehung kommt bestimmt, abgedeckt vom bayerischen Konkordat (Art. 3). RAINER SINZ, Solingen

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