Flughafenplan gekippt

Hessisches Verwaltungsgericht erklärt neuen Regionalplan für ungültig. Ausbaugegner sehen Erfolg gegen die Erweiterung von Rhein-Main. Landesregierung bleibt gelassen

WIESBADEN taz ■ Der hessische Verwaltungsgerichtshof hat den Regionalplan Südhessen aus dem Jahr 2000 aufgehoben. Die Gegner der Pläne zur Erweiterung des Frankfurter Flughafens um eine neue Landebahn und einen Hangar zur Wartung des Riesenairbusses A380 halten dies für eine „verheerende Niederlage für die Ausbaubefürworter“ (Grüne).

Die ausbauwillige hessische Landesregierung winkt dagegen unaufgeregt ab. Der VGH habe die Genehmigung für den Regionalplan am vergangenen Wochenende nur deshalb für nichtig erklärt, weil dort „Nebenbestimmungen“ aufgeführt waren, die nach der damaligen Fassung des Landesplanungsgesetzes nicht zulässig gewesen seien. Der Regionalplan selbst habe sich inhaltlich nicht mit dem beabsichtigten Flughafenausbau beschäftigt, sondern nur den tatsächlichen Bestand dort im Jahre 2000 aufgelistet, versicherte jetzt der Staatssekretär im hessischen Wirtschaftsministerium, Bernd Abeln. Und deshalb würden sich auch keine Konsequenzen für das laufende Verfahren zum geplanten Flughafenausbau daraus ableiten lassen.

Die Grünen, die sich als einzige Partei im Hessischen Landtag generell gegen den Ausbau von Rhein-Main stemmen, sehen das allerdings anders. Nach der Entscheidung des VGH gelte wieder der alte Regionalplan aus dem Jahr 1995. In dem aber sei der Zaun um das bestehende Gelände „als Flughafengrenze festgeschrieben“ worden. Bauvorhaben wie die neue Landebahn und die Airbuswartungshalle außerhalb des bisherigen Flughafengeländes hätten deshalb „keine Rechtsgrundlage mehr“, so der Fraktionsvorsitzenden der Grünen im Landtag, Tarek Al-Wazir.

Die eigentlich ausbauwilligen Sozialdemokraten verwiesen darauf, dass Ministerpräsident Roland Koch (CDU) mit seinem sturen Festhalten an der Ausbauvariante Landebahn Nordwest bereits von der EU-Kommission und der Störfallkommission des Bundes gemaßregelt worden sei – wegen der Nichtberücksichtigung der Chemiefabrik Ticona direkt neben der geplanten Rollbahn. Weil jetzt noch einmal alle Ausbauvarianten neu bewertet werden müssen, kommt es zu einer Verschiebung der Zeitplanung für die (eventuelle) Inbetriebnahme um zwei Jahre.

Mit dem neuen Urteil sei der Ausbau endgültig ein „juristisches Hochrisikoprojekt“, so Al-Wazir. Die Landesregierung glaubt dagegen, den Regionalplan 2000 durch die rasche „Heilung“ der vom VGH monierten Mängel noch retten zu können.

KLAUS-PETER KLINGELSCHMITT