Sensibel sein bei schwulen Themen

Zeiten wie diese erfordern einen sensiblen Umgang mit delikaten Themen. Deshalb wird der Schwarz-Schill-Senat sich heute nicht mit einem Gesetzentwurf zur Beendigung der Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerschaften befassen. Justizsenator Roger Kusch (CDU) bat nach taz-Informationen seine Senatskollegen, diesen Entwurf zurückzustellen, da „unsachliche Begleitmusik“ gegenwärtig nicht auszuschließen sei. Ursprünglich war geplant, die Vorlage heute zu beschließen und als Initiative in den Bundesrat einzubringen. Über die Länderkammer sollte die rot-grüne Bundesregierung dazu gebracht werden, die rechtliche Stellung schwuler und lesbischer Partnerschaften zu verbessern. Ziele seien unter anderem eine Gleichstellung mit Hetero-Ehen in Einkommens- und Erbschaftssteuerfragen sowie im Sozialhilferecht. Denn die Gründe für die Ungleichbehandlung seien „zu 97 Prozent bundesrechtlich bedingt“, wie der Rechtsausschuss der Bürgerschaft am 7. Mai zu berichten wusste. Dem Vernehmen nach soll Finanzsenator Wolfgang Peiner (CDU) zudem Vorbehalte gegen die Bundesratsinitiative erhoben haben, da er Einbußen bei den Einnahmen aus der Erbschaftssteuer befürchtet. Ob und wann die Vorlage vom Senat behandelt wird, ist offen. SMV