8.000 im behüteten Umbruch

Durchbruch beim Streit um die Umwandlung städtischer Krankenhäuser in gGmbHs: Beschäftigtenrechte weitgehend gesichert. Arbeitgebervertreter sind „glücklich und froh“, Gewerkschafter ein bisschen grummelig, aber trotzdem erfolgreich

Bremen taz ■ Es wurde Nacht, bis sie sich geeinigt hatten. Dann aber, am frühen Donnerstagmorgen, hatten die Vertreter von Gewerkschaft und die der Stadt ausgehandelt, wie es denn nun genau laufen soll bei der Umwandlung der Bremer Krankenhäuser in gemeinnützige GmbHs. Gestern stellten die Beteiligten die Ergebnisse ihrer Verhandlungen vor. Ergebnisse, mit denen die Arbeitgeberseite offenkundig zufriedener ist als die Arbeitnehmervertreter, auch wenn beide Seiten das Ausgehandelte als Erfolg verkauften.

Für die rund 8.000 Beschäftigten der vier städtischen Krankenhäuser gilt ohnehin der so genannte Rahmentarifvertrag (siehe Kasten), der den von Privatisierung betroffenen MitarbeiterInnen des öffentlichen Dienstes ein Rückkehrrecht eben dorthin garantiert, falls das ausgegründete Unternehmen Pleite gehen sollte. Der Rahmentarifvertrag schützt die Beschäftigten auch vor betriebsbedingten Kündigungen. Darüber hinaus vereinbarten Gewerkschaft Ver.di und Stadt, dass bei einem Wechsel zwischen den dann unter einer gemeinsamen Holding vereinten gGmbHs, die künftig jedoch eigenständige Arbeitgeber sind, die Zeit bisheriger Beschäftigung angerechnet wird – „relevant für Kündigungsfristen“, so die Gewerkschaft Ver.di.

Wer befristet beschäftigt ist, soll bei der Besetzung einer festen Stelle nicht nur im eigenen Hause, sondern auch in den drei anderen Kliniken bevorzugt behandelt werden. Dasselbe gilt, wenn ein Vertrag ausläuft: Dann soll geprüft werden, ob es in einem der Krankenhäuser eine Weiterbeschäftigungsmöglichkeit gibt. Für die privatisierten Häuser gilt die Pflicht der Frauenförderung und der Integration Schwerbehinderter, wie sie für kommunale Arbeitgeber gilt.

Die neuen Gesellschaften sollen im Herbst gegründet werden, ab 1. Januar 2004 sind die vier Krankenhäuser dann gemeinnützige GmbHs. Für alle, die danach eingestellt werden, gilt das jetzt Ausgehandelte nur eingeschränkt. „Wer nie im öffentlichen Dienst beschäftigt war, kann auch nicht dahin zurückkehren“, brachte Ver.di-Tarifkoordinator Onno Dannenberg die Bedingungen für Neue auf den Punkt. Auch vor betriebsbedingten Kündigungen sind die später Eingestellten nicht gefeit.

Die Rechte der Betriebsräte sind in den privatisierten Betrieben nicht mehr so umfangreich wie im öffentlichen Dienst, wo das Personalvertretungsgesetz gilt. „Besonders schmerzlich“ finden das die Arbeitnehmervertreter, „weil von einem sozialdemokratisch dominierten Senat mehr hätte erwartet werden können.“ Die Vereinbarungen über den Rahmentarifvertrag hinaus gelten bis 2006, danach können sie aufgekündigt werden.

Arbeitnehmervertreter Onno Dannenberg betonte noch einmal die grundsätzliche Gewerkschaftsposition – die Umwandlung der Krankenhäuser sei „nicht erforderlich und nicht die richtige Antwort auf die Umwälzungen im Gesundheitssystem“ –, nannte das Verhandlungsergebnis aber „sinnvoll und der Situation der Beschäftigten Rechnung tragend.“ Arnold Knigge, Staatsrat im Gesundheitsressort, klang gestern hingegen geradezu euphorisch: Der nun erreichte „klassische Kompromiss“ mache ihn „froh und glücklich“.

Die rund 8.000 Beschäftigten der Bremer Krankenhäuser bekommen in den nächsten Tagen Post vom Ressort: Da werden ihnen die neuen Regelungen nochmal persönlich erklärt.

Susanne Gieffers